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Bewerbung &­ Beratung

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© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Gute wis­sen­schaft­li­che Pra­xis

Die Uni­ver­si­tät Bie­le­feld sieht die Si­che­rung der guten wis­sen­schaft­li­chen Pra­xis als eine zen­tra­le Auf­ga­be all ihrer Mit­glie­der und An­ge­hö­ri­gen in For­schung und Lehre und hat dazu Grund­sät­ze ver­öf­fent­licht

Gemäß den Leit­li­ni­en der guten Be­treu­ung von Pro­mo­tio­nen sind zwei An­ge­hö­ri­ge der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld vom Rek­to­rat zu zen­tra­len Ombuds-​ und Ver­trau­ens­per­so­nen er­nannt wor­den. Die Om­buds­per­so­nen sol­len bei Ver­stö­ßen gegen die gute wis­sen­schaft­li­che Pra­xis und bei Kon­flik­ten zwi­schen Pro­mo­vie­ren­den und Be­treueen­den ver­mit­telnd ein­ge­schal­tet wer­den. Eine wei­te­re Om­buds­per­son berät in Fäl­len des Ver­dachts auf wis­sen­schaft­li­ches Fehl­ver­hal­ten und stellt ge­ge­be­nen­falls Kon­takt mit der eben­falls von der Uni­ver­si­tät be­stell­ten Un­ter­su­chungs­kom­mis­si­on für wis­sen­schaft­li­ches Fehl­ver­hal­ten her. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu den Grund­sät­zen guter wis­sen­schaft­li­cher Pra­xis sowie die Kon­takt­adres­sen der Om­buds­per­so­nen an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld sind hier zu fin­den.

Auch die Deut­sche For­schungs­ge­mein­schaft (DFG) hat einen  Om­buds­mann für die Wis­sen­schaft als Beratungs-​ und Ver­mitt­lungs­ein­rich­tung ein­ge­setzt. Das Gre­mi­um berät alle Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­ler zu Fra­gen guter wis­sen­schaft­li­cher Pra­xis und ihrer mög­li­chen Ver­let­zung durch wis­sen­schaft­li­che Un­red­lich­keit.

 

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